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Öffentliche Anhörung im Bundestag zum Energiesteuergesetz - MEW und bft setzen sich für die mittelständische Mineralölwirtschaft ein

 

In der Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes am 15. Mai 2017 waren MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. und sein Mitgliedsverband bft Bundesverband Freier Tankstellen e.V. als Sachverständige geladen. Beide setzten sich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Mineralölunternehmen ein.

Axel Graf Bülow, Hauptgeschäftsführer des bft, machte in der Anhörung deutlich, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung des §60 Energiesteuergesetz (EnergieStG) erhebliche Auswirkungen auf die mittelständische Tankstellenbetreiber und den Wettbewerb in der Tankstellenbranche hätte. „Die durch die Streichung des §60 zu erwartende Verdopplung der Sicherheitsleistung würde Mittelständler in der Praxis überfordern. Sie führt zu existentiellen Wettbewerbsnachteilen gegenüber den integrierten Mineralölkonzernen.“

Bislang wurde durch §60 EnergieStG sichergestellt, dass im Falle der Insolvenz eines Kunden die Energiesteuer zurückerstattet wird. Zweck des Paragraphen ist es aber nicht, den Mineralölgesellschaften die relativ geringen tatsächlichen Forderungsausfälle zu erstatten. Vielmehr werden mittelständische Einzelhändler, in der Regel Tankstellenbetreiber, von der Besicherung des Energiesteueranteils gegenüber ihren Vorlieferanten befreit. Eine Streichung würde dazu führen, dass Unternehmen die Besicherung auf den Energiesteueranteil ausweiten müssten.

Zudem wurden Änderungen des §46 EnergieStG thematisiert. MEW und bft forderten, dass im Falle von Verfahrensfehlern bei Steueraussetzungsverfahren unrechtmäßige Doppelbesteuerungen verhindert werden müssten. Die in diesem Falle doppelte Erhebung der Energiesteuer dürfe nicht die Wirkung einer strafähnlichen Sanktion haben. Verfahrensfehler müssten stattdessen mit ordnungsrechtlichen Methoden belegt werden.

Weiterhin stritten MEW und bft für die Weiterführung der Steuerermäßigung von Autogas (LPG) über das Jahr 2018 hinaus. Sie betonten, dass bei Wegfall dieser Ermäßigung der Markt zum Erliegen komme.

Der Deutsche Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich im Juni endgültig beschließen. In den nun anstehenden Beratungen werden MEW und seine Mitgliedsverbände weiterhin deutlich machen, welche Auswirkungen der Gesetzentwurf in der derzeitigen Form für die mittelständische Mineralölwirtschaft hätte.

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