Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit en2x und UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen machte der MEW unter Federführung von Inga Tölke seine Position zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes deutlich. Dieser war am 8. September 2022 mit einer Reaktionsfrist von weniger als 48 Stunden in die Verbändeanhörung gegeben worden.
Die Verbände fordern, dass die Regelung zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs für zwei Jahre Gültigkeit haben sollte, der Entwurf sieht nur ein Jahr vor. Paragraf 60 des Energiesteuergesetzes in seiner jetzigen Form soll beibehalten werden. Dieser, so der MEW, ist für den Fortbestand des mittelständischen Mineralölhandels ebenso wie für die Versorgungssicherheit Deutschlands von elementarer Bedeutung. Der Paragraf stellt entgegen der Sicht des Ministeriums auch keinen Verstoß gegen das Europarecht dar.
Der am 14. September 2022 bekanntgewordene Kabinettsentwurf enthält keine Forderung zur Streichung von § 60 mehr. Dies ist ein guter Erfolg für die mittelständische Mineralölwirtschaft.