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Upstream-Emissionsminderungen - Mittelstand muss an zusätzlichen Erfüllungsmöglichkeiten partizipieren können

Zum Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote, erklärt Dr. Steffen Dagger, Hauptgeschäftsführer des MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.:

„Grundsätzlich begrüßen die mittelständischen Mineralölunternehmen zusätzliche Möglichkeiten zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote, um das 6%-Ziel im Jahr 2020 zu erreichen. Die Upstream-Emissionsminderungen tragen aber nur hierzu bei, wenn ausreichend nutzbares Potenzial zur Quotenerfüllung vorhanden ist und alle Unternehmen gleichermaßen an einem solchen Markt partizipieren können. Das bezweifeln wir.

Wir plädieren zudem dafür, statt einzelner Regelungen zur Erreichung der THG-Minderungsziele, ein wirkungsvolles Gesamtsystem auf europäischer Ebene zu schaffen.“

Der vorgelegte Verordnungsentwurf dient der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Er soll die Möglichkeit schaffen, auf die festgelegten Treibhausgasminderungsziele auch sogenannte Upstream-Emissionsminderungen (upstream emission reductions, UER) anrechnen zu lassen.

MEW und sein Mitgliedsverband AFM+E Aussenhandelsverband für Mineralöl und Energie e.V. haben im Rahmen der Verbändeanhörung zum Verordnungsentwurf Stellung genommen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Der MEW ist als Dachverband Stimme des unabhängigen Mineralölmittelstandes in Deutschland. Dazu gehören der unabhängige Import, der unabhängige Großhandel, die Freien Tankstellen und die unabhängigen Tanklagerbetreiber mit einem flächendeckenden Netz in ganz Deutschland.

MEW/AFM+E-Kontakt: 

Dr. Steffen Dagger, Geschäftsführer

Telefon: 0 30 - 20 45 12 53
Email: vasb@zrj-ireonaq.qr


 

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